Verkehrsleiterschulung
EU VO 1071/2009
Wir bilden aus zum Verkehrsleiter nach EU VO 1071/2009 - 8 oder 12 Tage
8 Tage (Standardseminar mit Spezialisierung Güterverkehr)
Alternativ: Einzelschulung zu 60 UE an 6 zusammenhängenden Tagen
12 Tage (Kombination Güter- und Personenverkehr)
Leider gibt es hierzu keine Alternative.
Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?
Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:
Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.
Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Neben diesen "Kernanforderungen" (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:
- Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens, d.h., der Verkehrsleiter muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
- Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter.
- Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (= Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens (Beispiel: Ein Güterkraftverkehrsunternehmen in Leipzig kann einen Verkehrsleiter bestellen, der in Wien lebt).
Haben Sie Fragen bezüglich der Termine oder der Preise? Dann sprechen Sie uns doch einfach darauf an.
Spezialkurse
Digitaler Tachograph
(Unterweisungspflicht nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014)
Achtung!!! Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, so haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Das „normale“ Modul zu den Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen der BKF-Qualifizierung reicht nicht aus, um den besonderen Schulungserfordernissen nachzukommen.
Staplerschein-Qualifizierung
Die Mindestausbildungszeit beträgt 3 Tage und die Kosten belaufen sich auf 360 € pro Teilnehmer.
Ladekran-Qualifizierung
Auch die Ladekran-Qualifizierung ist fester Bestandteil unseres Ausbildungsprogramms. In mindestens 3 Tagen erlangen Sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse, um einen Ladekran im Berufsalltag zuverlässig und sicher bedienen zu können. Das Ausbildungsprogramm findet bei Ihnen vor Ort statt.
Ladungssicherung
Bei jeder Geschwindigkeits- und Richtungsänderung eines Fahrzeugs treten Kräfte auf, die die Ladung zum Verrutschen, Verrollen, Umfallen oder Herabfallen bringen können.
Um dies zu verhindern bieten wir auch eine extra Schulung für die Ladungssicherung an.
FES und ASF
FES: Fahreignungsseminar, Er besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer, deren Inhalte in Anlage 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt sind.
ASF: Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis.
EcoDrive
Beobachten Sie nicht weiter tatenlos die steigenden Treibstoffkosten in Ihrem Unternehmen, sondern handeln Sie. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Betreuung mit einer messbaren Verbesserung Ihrer Treibstoffkosten!
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