Ausbildungsklassen

A, A1, A2, AM & AM15

B, B17 & BE

C1, C1E, C & CE

Voraussetzungen für Motorrad (Klasse A)

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Klasse A

Mindestalter

24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Eingeschlossene Klassen
Klasse A2, A1 und AM


*Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A2

Mindestalter
18 Jahre

Eingeschlossene Klassen
Klasse A1 und AM


*Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A1

Mindestalter
16 Jahre

Eingeschlossene Klassen
Klasse AM


*Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Klasse AM

Mindestalter
bereits ab 15 Jahren


*Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform

Voraussetzungen für PKW (Klasse B & B197)

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Klasse B

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre "Begleitetes Fahren mit 17"

Eingeschlossene Klassen
Klasse AM und L

Erlaubte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

-bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
-mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
-auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
-auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt


Klasse B197

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre "Begleitetes Fahren mit 17"

Eingeschlossene Klassen
Klasse AM und L

Ablauf

- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
- zusätzlich eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen

Abschließende Prüfung wird auf Automatik bei der DEKRA absolviert.


Klasse BE

Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz 
Führerscheinklasse B


Erlaubte Fahrzeuge:
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt

Voraussetzungen für LKW (Klasse C)

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Klasse C1

Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz
Führerscheinklasse B


Erlaubte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse C1E

Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz
Führerscheinklasse C1


Erlaubte Fahrzeuge:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt

Klasse C

Mindestalter
21 Jahren


Eingeschlossene Klasse
Führerscheinklasse C1


Erlaubte Fahrzeuge:
- Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
- Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus

Klasse CE

Mindestalter
21 Jahre


Vorbesitz
Führerscheinklasse C

Eingeschlossene Klassen
Führerscheinklassen BE, C1E, T


Erlaubte Fahrzeuge:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

B 196 - Motorrad fahren mit PKW Führerschein (NEU ab 2020)

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B 196

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)

Hinweis:
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Pflicht zur Ausbildung ist natürlich eigene Schutzkleidung.

Die Dauer:
Theoretischer Mindestunterricht:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Am Ende der Ausbildung bekommt der Fahrschüler eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.

Benötigte Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild


Komplettpreis: 1.190,00€


Willst du mehr wissen über die Schlüsselnummer 196?           Klicke hier

Aktuelle Preise für GERA & JENA

Dies sind die aktuellen Preise für den Raum Gera.

Dies sind die aktuellen Preise für den Raum Jena.

ACHTUNG bei der Klasse B: 

Bitte bedenkt bei Angeboten anderer Fahrschulen, dass alle Kosten aufgeführt werden. Das beinhaltet vor allem die 30 Fahrstunden. Der Gesamtpreis wird oft durch eine kleinere Anzahl der Fahrstunden verringert, dies wird mit dem Fahrschulsimulator begründet. Das entspricht nicht der Realität und ist gegenüber dem Fahrschüler nicht FAIR, da die Kosten im Nachgang sich stark erhöhen können.

Hier geht's zum transparenten Angebot: